Möglichkeit für Whistleblowing geschaffen

Europäische Finanzmarktregulierungen, die von Liechtenstein als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in nationales Recht umgesetzt werden müssen, legen fest, dass die FMA angemessene Möglichkeiten für Whistleblowing schaffen muss.

Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Rubrik auf der Website der FMA aufgeschaltet. Unter Whistleblowing versteht die FMA die Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstösse gegen Gesetze im Zuständigkeitsbereich der FMA.

Die FMA ist zur effektiven Bekämpfung von Missbrauch sowie für den Schutz der Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein von entsprechenden Informationen abhängig. Whistleblower können der FMA neue Informationen zur Kenntnis bringen und diese bei der Aufdeckung von gesetzwidrigem Verhalten und der Verhängung von aufsichtsrechtlichen Massnahmen und Sanktionen unterstützen.

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