Veröffentlichung von Sanktionen

Im Zuge der Umsetzung von EU/EWR-Finanzmarktrecht wurden in zahlreichen Spezialgesetzen (Bankengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz etc.) Bestimmungen zur Veröffentlichung von Sanktionen durch die FMA eingeführt. Anfang 2020 wurden zusätzlich im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) allgemeine Grundlagen zur Information der Öffentlichkeit und der Veröffentlichung von Verfügungen eingeführt.

Die FMA hat zur Veröffentlichung von Sanktionen in anonymisierter oder namentlicher Form gestützt auf den geltenden Rechtsrahmen eine spezielle Rubrik auf ihrer Website eingerichtet. Die Rubrik enthält die relevanten rechtskräftigen Sanktionen aus dem Jahr 2020. Zukünftig werden entsprechende Sanktionen der FMA zeitnah nach Eintritt der Rechtskraft publiziert. Die von der FMA erhobenen Bussen fliessen in den Staatshaushalt bzw. an die Landeskasse.

Sanktionen

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