Greenwashing: Zwischenbericht der ESAs und NCAs

Der Nachhaltigkeit im Finanzsektor kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Europäische Regulierung und das EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetz (EWR-FNDG) verfolgen insbesondere das Ziel, Anlegern ausreichend Information über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und Finanzmarktteilnehmern zukommen zu lassen, um nachhaltige Investitionen zu fördern. Im Rahmen dieser Offenlegungspflichten soll insbesondere «Greenwashing» vermieden werden, das in der Aufsicht und in der öffentlichen Wahrnehmung einer immer grössere Rolle spielt. Von «Greenwashing» spricht man in aller Regel, wenn Finanzprodukte oder Finanzmarktunternehmen als nachhaltiger dargestellt werden, als dies den tatsächlichen Umständen entspricht.  

Mangels einer konkreten gesetzlichen Definition hat die EU-Kommission die Europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA beauftragt gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden ein erstes Begriffsverständnis gemeinsam zu entwickeln. Die Zwischenberichte der jeweiligen Europäischen Aufsichtsbehörde liegen seit 31. Mai 2023 vor. Diese Berichte können auf der FMA-Website abgerufen werden. Sie enthalten die Ergebnisse einer durchgeführten öffentlichen Konsultation, an der auch verschiedene liechtensteinische Finanzmarktteilnehmer und die FMA teilgenommen haben, die Auswertung einer Umfrage zu Greenwashing-Risiken sowie vorläufige Vorschläge für Verbesserungen über Überarbeitungen des regulatorischen Rahmenwerkes. Die FMA wird sich im Rahmen der prudentiellen Aufsicht im Hinblick auf die Vermeidung von Greenwashing an den Ausführungen in diesen Berichten orientieren. Die Berichte sollen aber auch den Finanzmarktteilnehmern eine Orientierung geben, wie Nachhaltigkeit in nicht irreführender Weise vermarktet werden kann.

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