Erfolgreiche Abwicklung der Bankgeschäfte

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein wurde von den Liquidatoren der Mason Privatbank Liechtenstein AG in Liquidation darüber informiert, dass die Bankgeschäfte der Mason Privatbank Liechtenstein AG in Liquidation nach Art. 3 BankG seit 30. Oktober 2023 abgewickelt sind. Dies bedeutet unter anderem, dass die Mason Privatbank Liechtenstein AG in Liquidation keine Einlagen oder anderen rückzahlbaren Gelder mehr hält. Seit diesem Zeitpunkt ist auch die Befugnis der FMA zur Überwachung der Liquidation auf die Einhaltung der im Art. 4 FMAG definierten Ziele beschränkt.

Die Bewilligung der Mason Privatbank Liechtenstein AG in Liquidation zum Betrieb einer Bank war per 15. März 2021 aufgrund schriftlichen Verzichts nach Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG erloschen (Bekanntmachung der FMA). Seitdem hatte die FMA die Liquidatoren und die Liquidation überwacht.

 

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