MiCAR

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist innerhalb der EU am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und wird dort ab 30. Dezember 2024 vollinhaltlich anwendbar sein. Das Regelwerk verfolgt das Ziel, innerhalb der EU einen harmonisierten Rechtsrahmen für Personen zu schaffen, die innerhalb des Primär- und Sekundärmarktes für Kryptowerte tätig sind.

Zur Konkretisierung der Vorgaben der MiCAR sind diverse Level-2- und Level-3-Texte zu erlassen. Die EBA und die ESMA führen hierzu bereits seit dem 12. Juli 2023 mehrere öffentliche Konsultationen durch.

In Liechtenstein wird die MiCAR mit Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Verordnung in das EWR-Abkommen unmittelbar anwendbar. Die notwendige Durchführung ins liechtensteinische Recht erfolgt im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märke für Kryptowerte (EWR-MiCAR-Durchführungsgesetz, EWR-MiCAR-DG), welches sich aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet und planmässig am 1. Februar 2025 in Kraft treten soll. VT-Dienstleister, die zukünftig unter das MiCAR-Regime fallen, sollen dabei während der geplant bis zum 31. Dezember 2025 andauernden Übergangsfrist ihre VT-Dienstleistungen nach dem TVTG weiterhin erbringen dürfen, wenngleich sie dann nicht vom europaweiten Passporting profitieren können.

Weiterführende Links

ESMA – Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA)
EBA – Markets in Crypto-Assets
Vernehmlassungsbericht