MiCAR

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist innerhalb der EU am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und wird dort ab 30. Dezember 2024 vollinhaltlich anwendbar sein. Das Regelwerk verfolgt das Ziel, innerhalb der EU einen harmonisierten Rechtsrahmen für Personen zu schaffen, die innerhalb des Primär- und Sekundärmarktes für Kryptowerte tätig sind.

In Liechtenstein wird die MiCAR mit Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Verordnung in das EWR-Abkommen unmittelbar anwendbar. Weitere Informationen hier.