Anlassbezogene Aufsicht/Meldewesen

Neben der ordentlichen Sorgfaltspflichtaufsicht sieht das TVTG ein rein anlassbezogenes Aufsichtssystem vor, das in erster Linie auf die Einhaltung der Registrierungsvoraussetzungen durch die VT-Dienstleister abzielt.

«Im Rahmen der Aufsicht über die VT-Dienstleister prüft die FMA die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, während die Einhaltung der Registrierungsvoraussetzungen nur im Anlassfall überprüft wird.» (BuA Nr. 54/2019, Ziff. 7.2)

Entsprechend kommt den in Art. 28 TVTG statuierten Meldepflichten besondere Bedeutung zu.

Die jeweiligen Meldeformulare können im e-Service Portal der FMA aufgerufen werden.

FMA-Wegleitung 2020/3 – Melde- und Anzeigepflichten nach TVTG