Oberaufsicht

Die FMA untersteht der Oberaufsicht der Regierung. Ihr obliegen u.a. die Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der FMA, die Genehmigung der Statuten und des Geschäftsberichtes sowie die Festlegung und Änderung der Eignerstrategie.