Abgaben und Gebühren

Die FMA finanziert sich aus einem Beitrag des Landes, den Aufsichtsabgaben und Gebühren sowie den Erträgen aus der Erbringung von Dienstleistungen. Die Finanzierung ist im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) und der FMA-Abgaben- und Gebührenverordnung (FMA-AGV) geregelt.