Institutioneller Rahmen

Die Verantwortung für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht verteilt sich in Liechtenstein auf mehrere Akteure. Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrales Gremium der makroprudenziellen Politik und Aufsicht in Liechtenstein. Daneben nehmen auch die FMA und die Regierung eine wichtige Rolle im institutionellen Rahmenwerk ein. Zudem interagiert der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) auf europäischer Ebene mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), wo Liechtenstein seit 2017 aktives Mitglied ist. Gleichzeitig arbeitet die makroprudenzielle Aufsicht, soweit notwendig, mit den zuständigen Behörden der Schweiz, insbesondere mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB), und den Behörden der EWR-Mitgliedstaaten, die für die Wahrung der Finanzmarktstabilität zuständig sind, zusammen.

FMA

Die FMA ist die zuständige Behörde für die makroprudenzielle Aufsicht und die Gewährleistung der Finanzmarktstabilität sowie den Einsatz und die Anwendung von makroprudenziellen Instrumenten in Liechtenstein. Gemäss Art. 4 FMAG sorgt die FMA für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA stellt ihre Finanzstabilitätsanalysen, Beobachtungen und Feststellungen dem AFMS zur Verfügung und schlägt auf Basis dieser Analysen den Einsatz von adäquaten Instrumenten zur Adressierung dieser Risiken vor. Gleichzeitig übernimmt die FMA die Sekretariatsfunktion des AFMS und ist für die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen verantwortlich. Insbesondere der jährliche erscheinende Financial Stability Report, der durch die FMA veröffentlicht wird, dient einer umfassenden Risikoanalyse des Liechtensteiner Finanzsektors.

Ministerium für Präsidiales und Finanzen (MPF)

Die Regierung beschliesst die Einführung von makroprudenziellen Instrumenten im Rahmen der geltenden Gesetze und definiert damit den Handlungsrahmen der makroprudenziellen Politik. Zudem legt die Regierung für manche makroprudenziellen Instrumente die jeweilige Kalibrierung per Verordnung fest, wie z.B. die Höhe des antizyklischen Kapitalpuffers.