Bereich Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre

Der Bereich Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre ist zuständig für die Geldwäschereiaufsicht in allen Finanzsektoren und übt die Aufsicht über Treuhänder, Personen nach 180a-Gesetz, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte, Spielbanken und Sorgfaltspflichtige gemäss Art. 3 Abs. 3 SPG aus.