Instrumente der makroprudenziellen Aufsicht

Makroprudenzielle Instrumente dienen der Mitigation der systemischen Risiken im Finanzsektor und können den makroprudenziellen Zwischenzielen zugeordnet werden. Die Empfehlung zum Einsatz von makroprudenziellen Instrumenten gehört zu den wichtigsten Handlungsoptionen des Ausschusses für Finanzmarktstabilität, zudem können teilweise auch die Regierung und die FMA auf Eigeninitiative die Aktivierung von Instrumenten vorschlagen oder beschliessen.

Makroprudenzielle Massnahmen können sowohl nach ihrer Wirkungsweise als auch nach ihrer Art unterschieden werden, um die makroprudenziellen Zwischenziele zu erreichen:

  • Kapitalbezogene Instrumente: z.B. Antizyklischer Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer, Kapitalpuffer für andere systemrelevante Institute, etc.
  • Kreditbezogene Instrumente: z.B. Höchstgrenzen für Beleihungsquoten (Loan-to-Value (LTV)-Quote), Schuldenquoten (Debt-to-Income (DTI)-Quoten) und Schuldendienstquoten (Debt-Service-to-Income (DSTI)-Quoten), Begrenzung von Laufzeiten von neu vergebenen Immobilienkrediten, etc.
  • Liquiditätsbezogene Instrumente: z.B. zusätzliche Liquiditätsanforderungen, etc.

Die angeführten makroprudenziellen Instrumente adressieren unterschiedliche Formen des Systemrisikos. Nachfolgend werden einige dieser makroprudenziellen Massnahmen und ihre Methoden – exemplarisch und damit ohne Anspruch auf Vollständigkeit – näher erläutert. Die Instrumente werden so einfach wie möglich, aber auch so präzise wie notwendig dargestellt, um die Nachvollziehbarkeit von makroprudenziellen Analysen für die Finanzmarktteilnehmer sicherzustellen.