Enforcement

Stösst die FMA auf Hinweise, welche auf eine Verletzung der von ihr zu vollziehenden Gesetze oder des allgemeinen Strafrechts hindeuten, klärt sie diese ab. Gelangt die FMA durch diese Vorerhebungen zu einem begründeten Verdacht, oder lassen die Umstände den Ruf des Finanzplatzes Liechtenstein als gefährdet erscheinen, eröffnet sie ein Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren, stellt den Sachverhalt fest und ordnet, wenn erforderlich, die nötigen Massnahmen und Bussen an (Enforcement).

Enforcement-Grundsätze

Enforcement als Teil der Aufsicht

Stösst die FMA auf Hinweise, welche auf eine Verletzung der von ihr zu vollziehenden Gesetze oder des allgemeinen Strafrechts hindeuten, klärt sie diese ab. Gelangt die FMA durch diese Vorerhebungen zu einem begründeten Verdacht, oder lassen die Umstände den Ruf des Finanzplatzes Liechtenstein als gefährdet erscheinen, eröffnet sie ein Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren, stellt den Sachverhalt fest und ordnet, wenn erforderlich, die nötigen Massnahmen und Bussen an (Enforcement).

Ziele des Enforcement

Durch ihr Enforcement setzt die FMA die ihr zum Vollzug anvertrauten gesetzlichen Vorschriften konsequent um und zeigt auf, dass Gesetzesverletzungen aufgedeckt und sanktioniert werden. Sie stärkt damit das Ansehen des Finanzplatzes Liechtenstein und die Glaubwürdigkeit ihrer Aufsicht zum Schutz der Kunden, zur Vermeidung von Missbräuchen und zur Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Sie koordiniert sich dabei mit in- und ausländischen Behörden.

Verfahren gegen verantwortliche Einzelpersonen

Mit Ausnahme der Marktaufsicht, wo individuelles Fehlverhalten im Vordergrund steht, konzentriert sich die FMA darauf, erkannte Missstände bei den Beaufsichtigten zu adressieren. Die FMA behält sich aber vor, auch Verwaltungsverfahren gegen verantwortliche Einzelpersonen zu führen, welche für schwere Verletzungen des Aufsichtsrechts verantwortlich sind und damit keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung mehr bieten.

Eröffnung von Verfahren

Bei der Eröffnung von Verwaltungsverfahren berücksichtigt die FMA die Gefahr für Kunden, das Ansehen des Finanzplatzes, Schwere und Zeitpunkt der in Frage stehenden Verletzungen des Aufsichtsrechts sowie die Funktion der für die Verletzung Verantwortlichen. Wesentliche Kriterien sind insbesondere die Art der Aufsichtsrechtsverletzung, die Aufsichtsschwerpunkte der FMA, öffentliche Erwartungen und eingeleitete Korrekturmassnahmen der Parteien.

Faire und transparente Verfahren

Die FMA führt ihre Verfahren fair und wahrt die verfassungsmässigen und gesetzlichen Verfahrensrechte der Parteien, wie das Recht auf Akteneinsicht oder auf rechtliches Gehör und führt dazu klar strukturierte und vollständige Akten. Sie informiert die Parteien über die Eröffnung, den Stand und die Einstellung eines Verfahrens. Sie kann diese Information im Interesse des Verfahrens ausnahmsweise aufschieben.

Konzentrierte und rasche Verfahren

Die FMA führt ihre Verfahren im öffentlichen und im Interesse der Parteien rasch, entschlossen und konzentriert. Sie wendet sich strikt gegen allfällige Versuche von Parteien, Verfahren zu verzögern. Sie prüft dauernd, ob der Verfahrensgegenstand beschränkt werden kann und muss.

Einheitlicher Enforcementprozess

Die FMA sorgt dafür, dass ihre Verfahren einheitlich und kohärent geführt werden. Sie schult die mit dem Enforcement betrauten Personen, um einen professionellen Standard zu wahren, und zieht aus dem Enforcement die nötigen Schlüsse für die Aufsicht und auch für künftige Verfahren.

Einsatz von Beauftragten

Soweit angemessen und wirtschaftlich vertretbar, beauftragt die FMA fachkundige Sachverständige, sie beim Enforcement zu unterstützen und aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte vor Ort abzuklären, als Sonderbeauftragte Organfunktionen bei Beaufsichtigten wahrzunehmen oder die Umsetzung der von der FMA angeordneten Massnahmen zu kontrollieren. Die FMA wählt diese Beauftragten in einem transparenten Verfahren aus und überwacht ihre Tätigkeit sowie die verursachten und von den Parteien zu tragenden Kosten.

Strafverfahren und Strafanzeigen

Stösst die FMA auf Hinweise, welche einen hinreichenden Verdacht auf eine strafbare Handlung begründen, so eröffnet sie ein Verwaltungsstrafverfahren oder erstattet eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, wenn der objektive Straftatbestand nach ihrer Einschätzung wahrscheinlich erfüllt ist und eine strafrechtliche Verurteilung im Lichte der bisherigen Gerichtspraxis nicht auszuschliessen ist.

Öffentliche Information über Enforcement 

Die FMA legt dar, wie sie Aufsichtsrecht anwendet und auslegt, indem sie ausgewählte Verfahren in ihrem Geschäftsbericht und der «FMA-Praxis» veröffentlicht und ihre Sanktionen auf ihrer Webseite zusammenfasst. In Fällen von hohem öffentlichem Interesse berichtet sie zudem zum Schutz der Kunden, zur Berichtigung falscher und irreführender Informationen und zur Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Liechtenstein auch proaktiv und wenn erforderlich unter Namensnennung über die Eröffnung und den Abschluss von Verfahren und die getroffenen Massnahmen und Sanktionen.