Arbeitspapiere zur Durchführung von Sorgfaltspflichtkontrollen
Die FMA stellt den Sorgfaltspflichtprüfern nachfolgend Arbeitspapiere zur Durchführung einer ordentlichen oder ausserordentlichen Sorgfaltspflichtkontrolle zur Verfügung. Die Dokumente
- Checkliste Vorbereitung und Nachbearbeitung
- File Review (Prüfung Geschäftsbeziehung) für die Stichprobenprüfung
- Firm Review (Prüfung Organisation) für die System- und Organisationprüfung
sind daher von den Sorgfaltspflichtprüfern zwingend zu verwenden. Sofern eine eingeschränkte Prüfung erfolgt, finden sich sämtliche Fragen für den Firm-Review im SPG-Kontrollbericht. Gemäss Art. 27 Abs. 1 Bst. a SPG sind Wirtschaftsprüfer, Revisionsgesellschaften sowie die spezialgesetzliche Revisionsstelle verpflichtet, der FMA auf Verlangen sämtliche im Rahmen der Kontrolle erstellten Arbeitspapiere zur Qualitätsprüfung zur Verfügung zu stellen.
Zudem stellt die FMA auch die nachstehende Anleitung zu den von der FMA zur Verfügung gestellten und zu verwendenden Arbeitspapieren zur Verfügung.
Checkliste Vorbereitung und Nachbereitung:
Bereich Banken
Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
Bereich Wertpapiere und Märkte
Bereich Andere Finanzintermediäre
Arbeitspapiere bei Prüfung:
- File Review allgemein (Prüfung Geschäftsbeziehung)
- File Review Mitteilungspflichten
- File Review ISG
- File Review Bartransaktionen
- File Review Hochrisikotransaktionen
- File Review Review Risikoadäquate Überwachung
- Arbeitspapier VT-Dienstleister bei uneingeschränkten Prüfaufträgen
- File Review VT-Dienstleister bei uneingeschränkten Prüfaufträgen
Sofern eine uneingeschränkte Kontrolle im Sinne der FMA-Richtlinie 2013/2 erfolgt sind die entsprechenden Arbeitspapiere direkt bei der FMA unter meldewesen@fma-li.li anzufordern.
Zudem wird ein Muster für eine Vollständigkeitserklärung für Prüfungen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Muster je nach Sachverhaltsgestaltung und Notwendigkeit durch den Sorgfaltspflichtprüfer ergänzt werden kann.