Regulierung / Rechtsgrundlagen
Gesetz
EU- / EWR-Recht
- Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 Der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 Der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission
- EU-Prospektverordnung: ESMA-Klarstellung zu ESG-Angaben in Wertpapierprospekten
Mitteilung
Wegleitung
FMA Wegleitung 2021/15 - Verwendung des Direktformulars zur Einreichung von Metadaten eines Wertpapierprospekts
Hinweis
Mit 21. Juli 2019 trat das neue vorstehende Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz; EWR-WPPDG) in Kraft. Die entsprechende EU-Prospektverordnung war bereits am 20. Juli 2017 in Kraft getreten. Die wesentlichen Teile dieser Verordnung gelten allerdings erst seit dem 21. Juli 2019. Das Wertpapierprospektgesetz (WPPG) und die Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission verloren damit ihre Gültigkeit. Für vor dem 21. Juli 2019 gebilligte Wertpapierprospekte gelten Übergangsvorschriften.