Regulierung / Rechtsgrundlagen

Gesetz

EU- / EWR-Recht

Mitteilung

FMA-Mitteilung 2019/2 – Pflichten für Emittenten von Wertpapieren und Security Token

Wegleitung

FMA-Wegleitung 2019/10 -  Billigung eines Wertpapierprospektes
​FMA Wegleitung 2021/15 - Verwendung des Direktformulars zur Einreichung von Metadaten eines Wertpapierprospekts

Hinweis

Mit 21. Juli 2019 trat das neue vorstehende Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz; EWR-WPPDG) in Kraft. Die entsprechende EU-Prospektverordnung war bereits am 20. Juli 2017 in Kraft getreten. Die wesentlichen Teile dieser Verordnung gelten allerdings erst seit dem 21. Juli 2019. Das Wertpapierprospektgesetz (WPPG) und die Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission verloren damit ihre Gültigkeit. Für vor dem 21. Juli 2019 gebilligte Wertpapierprospekte gelten Übergangsvorschriften.