Verwaltungsgesellschaften und OGAW nach UCITSG

Aufgaben der Aufsichtsbehörde nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (UCITSG)

Die FMA erteilt inländischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS/ OGAW) und deren Verwaltungsgesellschaften die Zulassung nach dem UCITSG und notifiziert den grenzüberschreitenden Vertrieb von UCITS/OGAW in anderen EWR-Mitgliedstaaten sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwaltungsgesellschaften (Gründung von Zweigniederlassung oder gemeinsame Portfolioverwaltung).

In der laufenden Aufsicht über die UCITS/OGAW und die Verwaltungsgesellschaften überwacht die FMA den Vollzug des Gesetzes (UCITSG) und der Verordnung (UCITSV) und bedient sich dabei der indirekten Aufsicht durch die Wirtschaftsprüfer. Zu dem Aufgabengebiet zählt insbesondere die Kontrolle von Prüfungs- und Geschäftsberichten sowie der periodischen und anlassbezogenen Meldungen der UCITS/OGAW und der Verwaltungsgesellschaften. Die FMA hat die Kompetenz zum Entzug und zur Abänderung von erteilten Zulassungen.

Im Zuge der laufenden Aufsicht führt die FMA zusätzlich Management-Gespräche als auch Vor-Ort-Kontrollen bei den Verwaltungsgesellschaften nach UCITSG durch.

Die FMA erfüllt ihren hoheitlichen Auftrag, die Stabilität und Funktionalität des Finanzmarktes Liechtenstein sicherzustellen, durch die Umsetzung europarechtlicher und nationaler Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus ist die FMA in internationalen Gremien (bspw. ESMA) vertreten, um aktiv die Entwicklungen der Finanzregulierungen zu fördern und massgeblich zu gestalten.

Die FMA steht in einem regelmässigen und aktiven Dialog mit den Finanzmarktteilnehmern und Verbänden. Dieser pro-aktive Austausch und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen sichert eine schnelle Kommunikation mit den Intermediären, Verbänden und anderen Marktteilnehmern und trägt dem hohen qualitativen Anspruch an den Finanzplatz Liechtenstein Rechnung.