Verwaltungsgesellschaften und Investmentunternehmen nach IUG 2015

Aufgaben der Aufsichtsbehörde nach dem Investmentunternehmensgesetz (IUG 2015)

Die FMA bescheinigt inländische Investmentunternehmen und bewilligt deren Verwaltungsgesellschaften.

Die FMA hat die Kompetenz zum Widerruf von Bescheinigungen und Entzug von erteilten Bewilligungen.

In der laufenden Aufsicht über die Verwaltungsgesellschaften und Investmentunternehmen überwacht die FMA den Vollzug des Gesetzes (IUG 2015) und der Verordnung (IUV 2015).

Die FMA erfüllt ihren hoheitlichen Auftrag, die Stabilität und Funktionalität des Finanzmarktes Liechtenstein sicherzustellen, durch die Umsetzung europarechtlicher und nationaler Gesetze und Verordnungen. Die FMA steht in einem regelmässigen und aktiven Dialog mit den Finanzmarktteilnehmern und Verbänden. Dieser pro-aktive Austausch und die Mitarbeit in Arbeitsgruppen sichert eine schnelle Kommunikation mit den Intermediären, Verbänden und anderen Marktteilnehmern und trägt dem hohen qualitativen Anspruch an den Finanzplatz Liechtenstein Rechnung.