Grundlagen International

Das Thema der Nachhaltigkeit wurde im Zuge der ersten UN-Weltumweltkonferenz (UNCHE) 1972 in Stockholm erstmals adressiert. Weitere wichtige Eckpfeiler waren der UN-Umweltgipfel 1992 in Rio de Janeiro und die dritte UN-Klimakonferenz in Kyoto 1997. Hervorzuheben sind zudem die UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vom 15.9.2015 und das UN-Übereinkommen von Paris über Klimaänderungen vom 12. Dezember 2015. Die UNO-Agenda 2030, mit dem Zweck der nachhaltigen Ausrichtung der Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, umfasst insgesamt 17 Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals; SDGs) mit 169 Unterzielen, welche die Mitgliedstaaten verfolgen sollten. Beim Pariser Klimaübereinkommen handelt es sich um eine verbindliche Vereinbarung der 197 Vertragsparteien, darunter sind nicht nur die einzelnen Nationen, sondern auch die Europäische Union (EU). Diese verpflichteten sich dem gemeinsamen Ziel, die weltweite Erderwärmung deutlich unter 2°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten und generell ihre Emissionen zu senken.

Zur Erreichung der Klimaziele sollen unter anderem auch die Finanzströme gezielt umgelenkt werden. Viele Nationalstaaten, die EU und zahlreiche Verbände/Vereinigungen (wie z.B. IOSCO und UN) oder Finanzintermediäre haben sich der Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung angenommen und selbst verpflichtet, z.B. durch Erlass bzw. Beachtung von UN-Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Bankwesen (PRB), für nachhaltige Versicherung (PSI), für verantwortungsbewusstes Investment (PRI) oder die nachhaltige Börseninitiative (SSEI).

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