Finanzmarktteilnehmer
Auf dem Finanzplatz Liechtenstein sind Banken, E-Geld-Institute, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Fondsverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Vorsorgeeinrichtungen, Pensionsfonds, Treuhänder und andere Finanzintermediäre tätig. Detaillierte Zahlen enthält die quartalsweise erscheinende Statistik der Finanzmarktteilnehmer. Die FMA führt zudem ein Register der Bewilligungsträger.
Kurzinformation zu den Finanzintermediärskategorien
Die liechtensteinischen Banken konzentrieren ihre Tätigkeit vorwiegend auf das Private Banking und das internationale Wealth Management. Dank der Zugehörigkeit Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geniessen die Banken die volle Dienstleistungsfreiheit im gesamten Europäischen Binnenmarkt. Einige Banken sind zusätzlich ausserhalb Europas, insbesondere in Asien, tätig. Ende 2021 verfügten in Liechtenstein 12 Banken über eine Bewilligung. Sie verwalteten Ende 2021 ein Kundenvermögen von insgesamt rund CHF 424 Mrd. (Liechtensteiner Banken inkl. ausländischer Gruppengesellschaften).
In Liechtenstein waren Ende 2021 drei E-Geld-Institute bewilligt. E-Geld-Institute emittieren elektronisch gespeicherte, monetäre Werte, mit denen Zahlungsvorgänge ausgeführt werden können. Ein Beispiel dafür sind Prepaid-Karten. 2021 hat die FMA dem ersten Zahlungsinstitut in Liechtenstein die Bewilligung erteilt. Zahlungsinstitute dürfen Zahlungsdienste gemäss Zahlungsdienstegesetz (ZDG) sowie Nebentätigkeiten gewerbsmässig im gesamten EU-Binnenmarkt erbringen. Darunter fallen z. B. Ein- und Auszahlungsgeschäfte, die Führung eines Zahlungskontos, Finanztransfergeschäfte, Kontoinformationsdienste sowie Zahlungsauslösedienste.
Zum Kerngeschäft der Vermögensverwaltungsgesellschaften gehört die Portfolioverwaltung, die Anlageberatung und die Ausführung von Aufträgen im Namen des Kunden. Sie dürfen Vermögenswerte Dritter weder entgegennehmen noch halten. Vermögensverwaltungsgesellschaften sind zugleich Wertpapierfirmen im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG.
Ende 2021 waren in Liechtenstein 98 Vermögensverwaltungsgesellschaften bewilligt. Das verwaltete Kundenvermögen der Gesellschaften betrug Ende 2021 CHF 59,5 Mrd.
Der Fondsplatz Liechtenstein bietet mit dem direkten europäischen Marktzugang und der internationalen Kompatibilität der Produkte attraktive Rahmenbedingungen für Fondsanbieter und Anleger.
Die Anzahl zugelassener liechtensteinischer Fonds betrug Ende 2021 556 Fonds. Ein Fonds kann aus einem oder mehreren Teilfonds bestehen. Die Fonds wurden von insgesamt 16 Verwaltungsgesellschaften bzw. Verwaltern alternativer Anlagefonds (AIFM), sowie einer selbstverwalteten Anlagegesellschaft verwaltet. Weitere fondsgesetzliche Bewilligungsträger waren ein Risikomanager nach AIFMG und ein Vertriebsträger nach AIFMG.
Die verwalteten Nettovermögen betrugen Ende 2021 CHF 70,3 Mrd.
Der Versicherungsstandort Liechtenstein bietet Versicherungsunternehmen als einziger den direkten Marktzugang zu den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und zur Schweiz. Die Grundlage für die Entwicklung des liechtensteinischen Versicherungsmarktes bilden der EWR-Beitritt im Jahr 1995 und das Direktversicherungsabkommen mit der Schweiz von 1997.
In Liechtenstein sind Lebens-, Schaden- und Rückversicherungsunternehmen tätig. Das Hauptgeschäft der Lebensversicherer ist die fonds- bzw. anteilgebundene Lebensversicherung. Die Tätigkeit der Schadenversicherer deckt alle entsprechenden Versicherungszweige ab. Bei den Rückversicherungsunternehmen handelt es sich um Eigenversicherer, sogenannte Captives. Dies sind firmeneigene Versicherungsunternehmen, die dem Mutterunternehmen bzw. dem Konzern zur Absicherung firmeneigener Versicherungsrisiken dienen.
Ende 2021 waren 16 Lebens-, 14 Schaden- und 3 Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein tätig. Die Prämieneinnahmen der Versicherungsunternehmen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 laut provisorischer Meldung auf CHF 5,61 Mrd. Davon entfiel auf die Schadenversicherungen ein Anteil von CHF 3,63 Mrd., auf die Lebensversicherungen CHF 1,90 Mrd. und auf die Rückversicherungen CHF 0,07 Mrd.
Ende 2021 beaufsichtigte die FMA insgesamt 57 bewilligte und registrierte Versicherungsvermittler.
Das Vorsorgesystem in Liechtenstein beruht auf drei Säulen: Auf der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der betrieblichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Die Vorsorgeeinrichtungen in Liechtenstein führen die betriebliche Vorsorge durch. Diese zweite Säule schützt die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen mit der 1. Säule vor den wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes. Sie richtet Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen aus.
Ende 2021 standen in Liechtenstein 17 Vorsorgeeinrichtungen unter der Aufsicht der FMA. Es handelt sich dabei um sechs Sammelstiftungen sowie elf firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen.
Als Mitglied des EWR hat Liechtenstein im Januar 2007 die Richtlinie 2003 / 41 / EG (Pensionsfondsrichtlinie) umgesetzt. Pensionsfonds sind Einrichtungen, die in Liechtenstein oder von Liechtenstein aus grenzüberschreitend im EWR oder in Drittstaaten die betriebliche Altersversorgung betreiben. Pensionsfonds sind nicht in der obligatorischen betrieblichen Personalvorsorge gemäss dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge tätig.
Die FMA beaufsichtigte Ende 2021 drei Pensionsfonds.
Zum Tätigkeitsbereich der Treuhänder zählt insbesondere die Gründung von Verbandspersonen, Gesellschaften und Treuhänderschaften, die Übernahme von Verwaltungsmandaten nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), die Übernahme von Treuhänderschaften, die Buchführung und prüferische Durchsicht (Review) sowie die Finanz-, Wirtschafts- und Steuerberatung.
Per 31. Dezember 2021 betrug der Bestand an Bewilligungen nach dem Treuhändergesetz (TrHG) 368. Darin eingeschlossen sind 139 Treuhänder und 229 Treuhandgesellschaften.
Zum Tätigkeitsbereich der Personen nach dem 180a-Gesetz zählt die Übernahme von Verwaltungsmandaten nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR).
Ende 2021 betrug der Bestand an Personen mit einer Bestätigung nach Art. 180a insgesamt 208.
Ende 2021 standen 40 inländische Wirtschaftsprüfer, fünf niedergelassene Wirtschaftsprüfer aus dem Ausland sowie 24 Revisionsgesellschaften unter der Aufsicht der FMA. Der FMA obliegt die sorgfaltspflichtrechtliche Aufsicht sowie die Disziplinargewalt und die Durchführung von Qualitätskontrollen.
Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften bieten fachliche Beratung und Vertretung in den Bereichen des geistigen Eigentums. Der FMA obliegt unter anderem die sorgfaltspflichtrechtliche Aufsicht.
Ende 2021 waren fünf Patentanwälte und vier Patentanwaltsgesellschaften bewilligt.
Mutationsliste
Quartalsweise Übersicht über die Finanzintermediäre, denen die FMA eine Bewilligung erteilt hat oder deren Bewilligungen gelöscht oder entzogen worden sind.
Mutationsliste Q1 2024
Mutationsliste Q4 2023
Mutationsliste Q3 2023
Mutationsliste Q2 2023
Mutationsliste Q1 2023
Mutationsliste Q4 2022
Mutationsliste Q3 2022
Mutationsliste Q2 2022
Mutationsliste Q1 2022
Mutationsliste Q4 2021
Mutationsliste Q3 2021
Mutationsliste Q2 2021
Übersicht über die Anzahl der Finanzmarktteilnehmer nach Kategorien
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2024
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2024
2023
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2023
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2023
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2023
2022
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2022
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2022
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2022
2021
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2021
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2021
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2021
2020
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2020
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2020
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2020
2019
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2019
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2019
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2019
2018
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2018
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2018
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2018
2017
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2017
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2017
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2017
2016
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2016
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2016
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2016
2015
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2015
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2015
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2015
2014
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2014
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2014
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2014
2013
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2013
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2013
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2013
2012
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2012
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2012
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2012
2011
Finanzmarktteilnehmer per 30.09.2011
Finanzmarktteilnehmer per 30.06.2011
Finanzmarktteilnehmer per 31.03.2011
Register der Bewilligungsträger
Die FMA Liechtenstein führt nach den gesetzlichen Vorgaben Datenbanken und Listen zu den Bewilligungsträgern.