Bewilligungen und Zulassungen
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Liechtenstein ist bewilligungspflichtig. Die FMA ist die zuständige Behörde für die Erteilung und Änderung von Bewilligungen und Zulassungen. Die entsprechenden Informationen sind unter den einzelnen Finanzintermediärskategorien aufgeführt. Die Spezialistinnen und Spezialisten der FMA stehen Interessenten für eine Bewilligung und Bewilligungsträgern für Fragen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
Weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort, zu den Voraussetzungen zur Firmengründung, zu Gesellschaftsformen, zu Steuern für Unternehmen etc. erhalten Sie auf der Website Liechtenstein Business.
Bereich Banken
Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
Bereich Wertpapiere und Märkte
- Verwaltungsgesellschaften und OGAW nach UCITSG
- Verwalter alternativer Investmentfonds nach AIFMG
- Verwaltungsgesellschaften und Investmentunternehmen nach IUG 2015
- Vermögensverwaltungsgesellschaften