Benutzeradministration
Sie haben sich als Superuser registriert. Der Superuser ist grundsätzlich nur für die Benutzerverwaltung zuständig. Wenn der Superuser darüber hinaus Aufgaben im Meldewesen wahrnimmt, muss er sich selbst dafür als Erfasser und/oder Einreicher berechtigen. Siehe auch Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung – Kapitel Navigation.
Als Drittmelder gilt eine natürliche Person, welche selbst oder im Auftrag einer juristischen Person handelt und die Meldepflicht für einen meldepflichtigen Finanzintermediär übernimmt. Für die Übernahme der Meldungspflicht muss der Drittmelder vom Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediärs eine Registrierungseinladung erhalten und annehmen. Als Superuser navigieren Sie hierzu auf „Administration > Benutzerverwaltung“ und klicken auf „neuen Benutzer anlegen“. Dort tragen Sie die Daten des Drittmelders ein und versenden die Registrierungseinladung. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: https://www.fma-li.li/files/list/fma-mitteilung-2015-1.pdf; Punkt 7) übertragen.
Der Drittmelder erhält Zugang zu allen offenen und archivierten Meldungen des meldepflichtigen Finanzintermediäres, eine granulare Zugriffsberechtigung für einzelne Meldungen ist nicht möglich. Der Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediär ist verantwortlich dafür, den Benutzer des Drittmelders genauso wie die des Unternehmens zu verwalten und gegebenenfalls zu deaktivieren.
Der Drittmelder kann auch die Rolle eines Superusers und damit die Verantwortung über die gesamte Benutzerverwaltung des meldepflichtigen Finanzintermediärs übernehmen. Für die Übernahme der Benutzerverwaltung ist ein Superuser-Registrierungsantrag erforderlich, der von einer oder mehreren im Handelsregister genannten Zeichnungsberechtigen des meldepflichtigen Finanzintermediärs unterschrieben wird und bei der FMA eingereicht wird. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: https://www.fma-li.li/files/list/fma-mitteilung-2015-1.pdf; Punkt 7) übertragen.
Ein weiterer Superuser und/oder die Zeichnungsberechtigten des meldepflichtigen Finanzintermediärs sind dafür verantwortlich, die Superuserberechtigung des Drittmelders – falls erforderlich – zu deaktivieren oder die FMA zu beauftragen, den Benutzer zu deaktivieren.