Benutzeradministration
Damit Sie als Superuser im e-Service Portal für den gewünschten Finanzintermediär tätig werden können, müssen Sie sich als Superuser registrieren (https://portal.fma-li.li/). Grundvoraussetzung für die Registrierung ist eine gültige eID.li (https://www.llv.li/de/landesverwaltung/auslaender-und-passamt/digitale-identitaet) zur Authentifizierung.
Informationen zur Registrierung als Superuser und zur Benutzerverwaltung finden Sie auf der FMA-Webseite unter dem Navigationspunkt e-Service oder in der Anleitung e-Service Benutzerverwaltung: https://www.fma-li.li/files/fma/fma-esp-anleitung-benutzerverwaltung-10.pdf .
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung, können Sie die Superuserberechtigung von Ihrem Vorgänger in der Benutzerverwaltung des Finanzintermediär deaktivieren.
Sie haben sich als Superuser registriert. Der Superuser ist grundsätzlich nur für die Benutzerverwaltung zuständig. Wenn der Superuser darüber hinaus Aufgaben im Meldewesen wahrnimmt, muss er sich selbst dafür als Erfasser und/oder Einreicher berechtigen. Siehe auch Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung – Kapitel Navigation.
>Als Superuser können Sie den Benutzer über die Benutzerverwaltung deaktivieren. Details hierzu finden Sie in der Benutzeranleitung: https://www.fma-li.li/files/fma/fma-esp-anleitung-benutzerverwaltung-10.pdf
Als Drittmelder gilt eine natürliche Person, welche selbst oder im Auftrag einer juristischen Person handelt und die Meldepflicht für einen meldepflichtigen Finanzintermediär übernimmt. Für die Übernahme der Meldungspflicht muss der Drittmelder vom Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediärs eine Registrierungseinladung erhalten und annehmen. Als Superuser navigieren Sie hierzu auf „Administration > Benutzerverwaltung“ und klicken auf „neuen Benutzer anlegen“. Dort tragen Sie die Daten des Drittmelders ein und versenden die Registrierungseinladung. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: https://www.fma-li.li/files/list/fma-mitteilung-2015-1.pdf; Punkt 7) übertragen.
Der Drittmelder erhält Zugang zu allen offenen und archivierten Meldungen des meldepflichtigen Finanzintermediäres, eine granulare Zugriffsberechtigung für einzelne Meldungen ist nicht möglich. Der Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediär ist verantwortlich dafür, den Benutzer des Drittmelders genauso wie die des Unternehmens zu verwalten und gegebenenfalls zu deaktivieren.
Der Drittmelder kann auch die Rolle eines Superusers und damit die Verantwortung über die gesamte Benutzerverwaltung des meldepflichtigen Finanzintermediärs übernehmen. Für die Übernahme der Benutzerverwaltung ist ein Superuser-Registrierungsantrag erforderlich, der von einer oder mehreren im Handelsregister genannten Zeichnungsberechtigen des meldepflichtigen Finanzintermediärs unterschrieben wird und bei der FMA eingereicht wird. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: https://www.fma-li.li/files/list/fma-mitteilung-2015-1.pdf; Punkt 7) übertragen.
Ein weiterer Superuser und/oder die Zeichnungsberechtigten des meldepflichtigen Finanzintermediärs sind dafür verantwortlich, die Superuserberechtigung des Drittmelders – falls erforderlich – zu deaktivieren oder die FMA zu beauftragen, den Benutzer zu deaktivieren.
Informieren Sie bitte umgehend ihren früheren Arbeitgeber, dass ihre Zugriffsberechtigungen im Zuge des Austritts nicht entfernt wurden. Im Idealfall wenden Sie sich direkt an einen Superuser des betroffenen Arbeitsgebers, da er die erforderlichen Änderungen in der Zugriffsverwaltung direkt vornehmen kann. |
Informieren Sie bitte den zuständigen Fachbereich über den abweichenden Hauptarbeitgeber: E-Mail Fachbereich AFI: meldewesen.AFI@fma-li.li E-Mail Fachbereich BA: meldewesen.BA@fma-li.li E-Mail Fachbereich VVE: meldewesen.VVE@fma-li.li E-Mail Fachbereich WP: meldewesen.AMM@fma-li.li E-Mail Stab der Geschäftsleitung: meldewesen.SGL@fma-li.li |
Der in e-Service angezeigte Name stammt aus Ihrer eID.li. In diesem Fall können Sie sich an das Ausländer- und Passamt wenden. |