eID.li - erster Registrierungsschritt
Aus Sicherheitsgründen hat sich die FMA entschieden die elektronische Identifikationslösung der Landesverwaltung zu verwenden. Die eindeutige Identifikation durch die eID.li (vgl. Art. 22 E-GovG) ermöglicht die Abgabe von Willenserklärungen und Mitteilungen. Willenserklärungen und Mitteilungen sind abgegeben, sobald sie im Anschluss an die vollständige Eingabe gemäss der Benutzerführung (z.B. durch Drücken der OK-, Senden-, Weiterleiten- oder Übermitteln-Taste) übermittelt werden (vgl. Art. 23 lit. b E-GovG).
Es liegt in der Verantwortung der Benutzer, sich für die eID.li als Authentifizierungsmittel zu registrieren.
Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Dies ist grundsätzlich über die Video-Identifikation möglich. Sobald der Dienst verfügbar ist, können Sie ihn unter folgendem Link aufrufen: https://eid.li/videoid
Sollten Sie noch nicht über eine eID.li verfügen, ist es erforderlich beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich vorzusprechen und eine Registrierung durchzuführen. Der Vorgang ist mit der Ausstellung einer Identitätskarte vergleichbar.
Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Fragen und Antworten zur eID.li auf der Website der Landesverwaltung.
Bei Problemen mit der eID.li oder der eiD.li-App unterstützt Sie der Helpdesk der Liechtensteinischen Landesverwaltung von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Telefon: +423 236 64 65
Mail: helpdesk@eid.li
lilog wird durch die eID.li abgelöst. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Sie benötigen nur einen eID.li Benutzer. Für jede natürliche Person kann auschliesslich ein einziger persönlicher eID.li Benutzer beim Ausländer- und Passamt beantragt werden. Dieser eID.li Zugang kann für beliebig viele Benutzer (egal welcher Art) im e-Service Portal verwendet werden.
Jeder Benutzer des e-Service Portals benötigt unabhängig von seinen Berechtigungen (Superuser, Erfasser und Einreicher) eine eID.li, um sich im e-Service Portal der FMA registrieren und einloggen zu können.
Die elektronische Identität wird vom Ausländer- und Passamt ausgestellt und ist vergleichbar mit einer Identitätskarte oder einem Pass. Der Inhaber der elektronischen Identität hat Zugriff auf vertrauliche Informationen und Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung (u.a. Strafregister- und Grundbuchauszug). Um Missbrauch zu vermeiden, geben Sie Ihre Zugangsdaten keinesfalls weiter und bewahren Sie diese sicher auf. Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der eID.li finden Sie hier.
Wo muss ich mich melden wenn mein lilog oder eID.li-Account nicht mehr funktioniert?
Wenden Sie sich bitte an den Helpdesk für die eID.li unter https://www.llv.li/inhalt/118747/amtsstellen/digitale-identitat-eidli |