Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)

Die Risikoeinschätzung auf Institutsebene wird von den Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum anhand des sogenannten jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process „SREP“) festgelegt. Der SREP ist ein periodischer Aufsichtprozess, welcher alle verfügbaren Informationen aus der Aufsichtstätigkeit einbezieht.

Das SREP Rahmenkonzept setzt sich aus den vier Kernelementen zusammen:

  • Geschäftsmodellanalyse;
  • Beurteilung der internen Governance und Kontrollen;
  • Beurteilung der Kapitalrisiken, und
  • Beurteilung der Liquiditätsrisiken.

Die quantitativen Kennzahlen aus dem aufsichtlichen Meldewesen werden dazu verwendet, die wesentlichen Veränderungen im Risikoprofil zu erkennen und diese im Rahmen des SREP Prozesses zu berücksichtigen. Alle einzelnen Kernelemente des SREP Rahmenkonzept werden in einem ersten Schritt separat bewertet.

Die Ergebnisse der Bewertung auf Stufe Sub-Kategorie sowie danach auf Gesamtebene (Overall-Score) bilden die Grundlage einer aktuellen Einschätzung des Risikos eines Instituts sowie dessen Überlebensfähigkeit. Die Einschätzung aus der SREP Bewertung beinhaltet sämtliche aufsichtlichen Feststellungen und Erkenntnisse der vergangenen 12 Monate und andere relevante Entwicklungen, welche wesentlich für die Einschätzung des Risikos und der Überlebensfähigkeit eines Instituts sind. Dies bildet die Basis für daraus resultierende Aufsichtsmassnahmen und Interaktionen mit dem jeweiligen Institut.

Die SREP Entscheidung stellt einen auf das jeweilige Institut massgeschneiderten behördlichen Bescheid dar, anhand dessen die Aufsichtsbehörden zusätzliche quantitative Vorgaben bzgl. Kapital- und Liquidität, aber auch andere qualitative Vorgaben verlangen können.

Bei SREP Prozess und der zusammenhängenden SREP Entscheidung handelt es sich um mikroprudenzielle Massnahmen. Sie sind wichtige Eckpfeiler der Aufsichtstätigkeit und tragen wesentlich zu einer wirksamen und ständigen Überwachung des Bankensektors bei.

Nachfolgend finden Sie eine Überleitung von FMA – Kategorien gemäss FMA Wegleitung ICAAP / ILAAP (2017/4 sowie 2017/6) zu den Kategorien gemäss EBA SREP Leitlinien (2014/13):

FMA-Mitteilungen zu ICAAP/ILAAP EBA-SREP-Leitlinien
Kategorie 3 („Institute mit erheblicher Bedeutung“) Kategorie 1 („andere systemrelevante Institute“)
Kategorie 2 Kategorie 3
Kategorie 1 Kategorie 4

 

Aktuell existieren in Liechtenstein keine Institute der Kategorie 2 iSd EBA-SREP-Leitlinien.