Zahlungsinstitute

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Die Abteilung Bankenaufsicht der Finanzmarktaufsicht ist zuständig für die Aufsicht über Zahlungsinstitute in Liechtenstein und überwacht die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Normen. Im Bewilligungsverfahren werden die eingereichten Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Die laufende Aufsicht erfolgt aufgrund gesetzlich geregelter Meldungen, die von den Zahlungsinstituten einzureichen sind, sowie mittels direktem periodischem Kontakt mit Verwaltungsrat und Management der Institute.

Im Bereich der Revisionen und Prüfungen der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der Zahlungsinstitute stützt sich die Finanzmarktaufsicht grundsätzlich auf die Prüfberichte der externen Revisionsgesellschaften, wobei eigenen Revisionen oder Revisionsbegleitungen vorbehalten bleiben. Bei Verstössen gegen gesetzliche Normen oder bei Feststellung von Missständen ergreift die Finanzmarktaufsicht die entsprechenden Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes.

Ferner kann die Finanzmarktaufsicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben beispielsweise von den dem Zahlungsdienstegesetz und ihrer Aufsicht Unterstellten sowie deren Revisionsstellen alle für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen sowie ausserordentliche Revisionen anordnen oder durchführen. Sie kann zudem Entscheidungen, Handlungs-, Unterlassungs- und Feststellungsverfügungen erlassen und rechtskräftige Entscheidungen und Verfügungen nach vorheriger Androhung veröffentlichen, wenn sich der oder die Betroffene gegen diese widersetzt.