Banken und Wertpapierfirmen

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Der Bereich Banken ist zuständig für die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen in Liechtenstein und überwacht die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Normen. Im Bewilligungsverfahren werden hier die eingereichten Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Die laufende Überwachung erfolgt aufgrund gesetzlich geregelter Meldungen, die von den Banken und Wertpapierfirmen einzureichen sind, sowie durch den direkten, periodischen Kontakt mit Verwaltungsrat und Management der Institute. Im Bereich der Revisionen und Prüfungen der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der Banken und Wertpapierfirmen stützt sich die Abteilung Bankenaufsicht grundsätzlich auf die Prüfberichte der externen Revisionsgesellschaften, welche sozusagen als verlängerter Arm der FMA tätig sind. Revisionen oder Revisionsbegleitung in eigener Regie bleiben vorbehalten. Bei Verstössen gegen gesetzliche Normen oder bei Feststellung von Missständen ergreift die Abteilung Bankenaufsicht die entsprechenden Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes. Ferner kann die FMA zur Erfüllung ihrer Aufgaben beispielsweise von den dem BankG und ihrer Aufsicht Unterstellten sowie deren Revisionsstellen, alle für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen sowie ausserordentliche Revisionen anordnen oder durchführen. Sie kann zudem Entscheidungen, Handlungs-, Unterlassungs- und Feststellungsverfügungen erlassen und rechtskräftige Entscheidungen und Verfügungen veröffentlichen, wenn sich der oder die Betroffene gegen diese widersetzt.