Bekanntmachung der Bestellung von Dr. Hannes Mähr als Geschäftsabwickler gemäss Art. 52 Abs. 1 AIFMG für die FineVest Fund AG.
Die Beschwerdekommission der FMA hat mit (Teil-)Entscheidung vom 12. August 2026 über die Beschwerde der TGI AG gegen den von der FMA angeordneten Entzug der aufschiebenden Wirkung entschieden. Im Übrigen bleiben die von der FMA verfügten Massnahmen unverändert bestehen. Dies gilt insbesondere für die Anordnung der sofortigen Einstellung des Vertriebs sowie des öffentlichen Angebots der genannten Produkte.
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