Die Payzilla International AG, hat per 4. Dezember 2025 auf ihre Registrierung als VT-Wechseldienstleister nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. q TVTG i.d.F. vom 1. Februar 2024 verzichtet.
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 4. Dezember 2025 ein Statement zu den Übergangsfristen nach der MiCAR veröffentlicht.
Die Wertpapierbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung: Am 3. November 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2075 zur Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 in der EU in Kraft getreten. Ab dem 11. Oktober 2027 wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.
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