Banken

Der Bereich Banken ist unter anderem zuständig für die Aufsicht über Banken in Liechtenstein und überwacht die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Normen. Im Bewilligungsverfahren werden hier die eingereichten Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft. Die laufende Überwachung erfolgt aufgrund gesetzlich vorgesehener Meldungen, die von den Banken einzureichen sind, sowie durch den direkten, periodischen Kontakt mit Verwaltungsrat und Management der Institute. Im Bereich der Revisionen und Prüfungen der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der Banken stützt sich die FMA auch auf die Prüfberichte der anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei Verstössen gegen gesetzliche Normen oder bei Feststellung von Missständen ergreift die FMA die entsprechenden Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes. Ferner kann die FMA zur Erfüllung ihrer Aufgaben beispielsweise von den dem BankG und ihrer Aufsicht Unterstellten sowie deren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, alle für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen sowie ausserordentliche Prüfungen anordnen oder durchführen. Sie kann zudem Entscheidungen, Handlungs-, Unterlassungs- und Feststellungsverfügungen erlassen und rechtskräftige Entscheidungen und Verfügungen veröffentlichen.

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