Versicherungsvermittler

Hinweis

Die unter dieser Rubrik gemachten Ausführungen beziehen sich auf das Versicherungsvertriebsgesetz und die Versicherungsvertriebsverordnung hinsichtlich Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sowie Rückversicherungsvermittler. Für die Ausführungen bezüglich der im Versicherungsvertrieb tätigen Versicherungsunternehmen gehen Sie bitte auf die Rubrik Versicherungsunternehmen.

 

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Versicherungsvermittleraufsicht ist die FMA zuständig für den Vollzug des Versicherungsvertriebsgesetzes und der entsprechenden Versicherungsvertriebsverordnung. Die FMA nimmt dabei insbesondere folgende Hauptaufgaben wahr:

  • Erteilung und Entzug von Bewilligungen der Versicherungsvermittler;
  • Führung eines Versicherungsvermittlerregisters;
  • laufende Beaufsichtigung der Versicherungsvermittler;
  • die Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern, insbesondere die Entgegennahme von Beschwerden von Versicherungsnehmern;
  • Anordnung von Massnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Missständen.

Die FMA beaufsichtigt die gesamte Tätigkeit der liechtensteinischen Versicherungsvermittler und stellt in diesem Zusammenhang auch die ordnungsgemässe Aufsicht über die grenzüberschreitende Tätigkeit der liechtensteinischen Versicherungsvermittler im EWR und der Schweiz sicher.