Vorsorgeeinrichtungen

Die FMA beaufsichtigt die gesamte Geschäftstätigkeit der Vorsorgeeinrichtungen. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit prüft die FMA die Statuten, die Reglemente, den Geschäftsbericht, den Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr, die Berichte der Revisionsstellen und des Pensionskassenexperten sowie die erforderlichen statistischen Daten der Vorsorgeeinrichtungen. Die FMA wacht darüber, dass die gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften eingehalten werden. In regelmässigen Abständen prüft die FMA die Geschäftstätigkeit der Vorsorgeeinrichtungen vor Ort. Bei Vorliegen eines unrechtmässigen Zustandes ordnet die FMA die ihr geeignet erscheinenden Massnahmen zu dessen Beseitigung an.