Bewilligungen / Zulassungen
Die FMA übt die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen aus und beaufsichtigt deren Gründung sowie die gesamte Geschäftstätigkeit. Vor dem Gründungsakt müssen der FMA die Unterlagen gemäss Wegleitung "Gründung einer Vorsorgeeinrichtung" eingereicht werden. Vor der Aufsichtübernahme durch die FMA ist es der Vorsorgeeinrichtung untersagt, ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Vorlage: Erklärung betreffend hängige Straf- und Verwaltungsstrafverfahren (juristische Person)
Vorlage: Erklärung betreffend hängige Straf- und Verwaltungsstrafverfahren (natürliche Person)
Vorlage: Erklärung betreffend Konkurs- oder Exekutionsverfahren (natürliche Person)
FMA-Wegleitung 2018/5: Wegleitung für die Anerkennung von Revisionsstellen gemäss Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG)
FMA-Wegleitung 2018/58: Anerkennung von Pensionsversicherungsexperten gemäss dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG)
Vorlage: Deckungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung von Revisionsstellen gemäss BPVG
Vorlage: Deckungsbestätigung für die Berufshaftpflichtversicherung von Pensionsversicherungsexperten