Mit der Richtlinie 2011/1 erklärt die FMA die Standesrichtlinien des Vereins unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein (VuVL) vom 30. November 2010 einschliesslich des dazugehörigen Anhangs als verbindlich. Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.