Aktualisierung der FMA-Mitteilung 2/2010 betreffend von der FATF identifizierte Risikoländer

Zum Schutz des internationalen Finanzsystems vor Risiken im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und um eine bessere Befolgung der internationalen Standards zu deren Bekämpfung zu erreichen, identifiziert die Financial Action Task Force (FATF) laufend Länder mit Defiziten in diesem Bereich. In diesem Zusammenhang hat die FATF erstmals im Februar 2010 zwei Dokumente veröffentlicht. Es handelt sich einerseits um die FATF-Mitteilung zu Ländern mit gravierenden Defiziten in Bezug auf die Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und andererseits um einen FATF-Informationsbericht zu Ländern unter verstärkter Beobachtung. Diese Dokumente hat die FATF an ihrer Plenumssitzung vom 27. - 28. Oktober 2011 aktualisiert. Die FMA hat die Mitteilung 2/2010 entsprechend angepasst. FMA-Mitteilung Nr. 2/2010 (Per 9. April 2013 durch Anhang 2 der Sorgfaltspflichtsverordnung ersetzt.)
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