Bekanntmachung betreffend Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Patagonia Asset Management Anstalt, Vaduz, nach Art. 30 Vermögensverwaltungsgesetz (VVG)

Die Patagonia Asset Management Anstalt, Fürst-Franz-Josef-Strasse 13, FL-9490 Vaduz, hat per 15. Dezember 2011 schriftlich auf die am 19. Mai 2009 durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlöscht die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG von Gesetzes wegen. Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Patagonia Asset Management Anstalt,  Vaduz, ist somit per 15. Dezember 2011 erloschen. Der Patagonia Asset Management Anstalt, Vaduz, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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