FMA-Mitteilung Nr.4/2011

Diese Mitteilung Nr.4/2011 legt auf der Grundlage des Art. 33 Abs. 2 UCITSV Bestimmungen zur Durchführung des UCITSG und der UCITSV fest, welche die präzisierten Anforderungen der FMA an den Informationsgehalt der erforderlichen Unterlagen, schriftlichen Erklärungen und Massnahmenkatalog(e) enthalten, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft seitens der Verwaltungsgesellschaften hinreichend zu gewährleisten. FMA-Mitteilung Nr.4/2011

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