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Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. April 2013 die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung beschlossen. Die Risikoländer im Sinne des Art. 11 Abs. 6 Bst. b des Sorgfaltspflichtgesetzes finden sich neu im Anhang 2 zur Sorgfaltspflichtverordnung. Die FMA wird weiterhin über die Aktualisierungen betreffend die Risikoländer informieren. Die FMA-Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz macht Ausführungen zu den einzelnen Länderkategorien und den daraus resultierenden Pflichten.
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