FMA-Mitteilung 2013/06

Die FMA hat eine Mitteilung betreffend die Anwendung der vom Committee of European Securities Regulators (CESR) herausgegebenen „Guidelines on a common definition of European money market funds“ (CESR/10-049) erlassen. Diese Mitteilung gilt für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG), alternative Investmentfonds (AIF) nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und Investmentunternehmen (IU) nach dem Gesetz über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUG), die sich als „Geldmarktfonds“ oder „Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur“ bezeichnen oder als solche vertrieben werden. Diese Mitteilung tritt am 1. November 2013 in Kraft.

FMA-Mitteilung 2013/06

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