Geldwäschereibekämpfung

Heute hat in Paris die erste Sitzung des Ständigen Ausschusses zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Standing Committee on anti-money laundering and countering terrorist financing, AMLSC) stattgefunden. Das Ende 2019 durch das Europäische Parlament und den Rat geschaffene AMLSC ist ein Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Hauptziel ist die Koordinierung von Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Die FMA nimmt im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins Einsitz in diesen Ausschuss.

Die Gründung des AMLSC ist Teil der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht. Mit der Reform wurden die Kompetenzen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gebündelt.

Die Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei ist ein Schwerpunkt in der Aufsichtswahrnehmung der FMA. Die Geldwäschereiaufsicht wurde per 1. April 2019 neu organisiert. Das zuvor den vier Aufsichtsbereichen angegliederte Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei wurde im Bereich Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre (GWP/AFI) konzentriert. Der Bereich wurde personell verstärkt und nimmt die Geldwäschereiaufsicht risikobasiert in allen Finanzsektoren wahr.

Informationen zum AMLSC

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