Kulanz bei verzögerten SPG-e-Service-Meldungen

Die Corona-Epidemie fordert die Unternehmen sehr stark. Die FMA ist sich dieser ausserordentlichen Lage bewusst und wird Kulanz im Zusammenhang mit den bis 31. März 2020 einzureichenden SPG-e-Service-Meldungen zeigen. Auch wenn der automatisierte elektronische Mahnlauf wie 2019 erfolgt, wird die FMA mit Massnahmen zurückhaltend sein, sofern die Meldungen bis 30. April 2020 eingereicht werden.

zurück zur Übersicht