Umgang mit Vor-Ort-Prüfungen

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus und der in diesem Zusammenhang ergriffenen beziehungsweise möglichen zukünftigen Massnahmen erreichen die FMA vermehrt Anfragen von Revisionsgesellschaften, wie mit Vor-Ort-Prüfungen im Rahmen der Aufsichtsprüfung gemäss FMA-Richtlinie 2019/2 - Revisionsprüfungsrichtlinie (RPR) umgegangen werden soll.

Aufgrund der gegenwärtigen Sachlage wird derzeit zugelassen, dass Revisionsgesellschaften von Vor-Ort-Prüfungen absehen. Die FMA weist deutlich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handelt, die nur während der Geltungsdauer der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gilt.

Die grundsätzliche Verpflichtung, alle notwendigen Prüfungshandlungen zur Erreichung der Prüfziele gemäss FMA-Richtlinie 2019/2: Revisionsprüfungsrichtlinie (RPR) durchzuführen, besteht fort. Die Finanzintermediäre haben dafür zu sorgen, dass die zur Revision erforderlichen Unterlagen den Revisionsgesellschaften per elektronischem Zugriff zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so hat die Revisionsgesellschaft des betreffenden Finanzintermediärs die FMA umgehend zu informieren.

Hinweise der FMA auf Informationen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie.

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