Änderung der FMA-Richtlinie 2013/2
Die FMA-Richtlinie 2013/2 betreffend Sorgfaltspflichtkontrollen durch beauftragte Sorgfaltspflichtprüfer und die FMA wurde abgeändert.
Insbesondere wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Entsprechend der jüngsten Anpassung der SPV wird nunmehr nicht zwischen Verstoss und Beanstandung unterschieden. Es erfolgen ausschliesslich Feststellungen.
- Der Prüfstandard ISAE 3000 wurde ersetzt durch den Prüfstandard ISRS 4400 (agreed upon procedures) und Einschränkung des Prüfauftrages auf bestimmte Bereiche.
- Es wurde klargestellt, dass Unterlagen nur bei Feststellungen/Empfehlungen vom Wirtschaftsprüfer aufbewahrt werden und der FMA auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Verpflichtende Konsultation der FMA vor der Schlussbesprechung in bestimmten Fällen.
- Unterscheidung zwischen Vollprüfung und eingeschränkter Prüfung.
- Ausweitung der Systemprüfung (Firm Review)
Die Änderungen kommen mit 26. März 2020 zur Anwendung und sind auf die Prüfrunde 2019 im Jahr 2020 anzuwenden.