Änderung der FMA-Richtlinie 2013/2

Die FMA-Richtlinie 2013/2 betreffend Sorgfaltspflichtkontrollen durch beauftragte Sorgfaltspflichtprüfer und die FMA wurde abgeändert.

Insbesondere wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Entsprechend der jüngsten Anpassung der SPV wird nunmehr nicht zwischen Verstoss und Beanstandung unterschieden. Es erfolgen ausschliesslich Feststellungen.
  • Der Prüfstandard ISAE 3000 wurde ersetzt durch den Prüfstandard ISRS 4400 (agreed upon procedures) und Einschränkung des Prüfauftrages auf bestimmte Bereiche.
  • Es wurde klargestellt, dass Unterlagen nur bei Feststellungen/Empfehlungen vom Wirtschaftsprüfer aufbewahrt werden und der FMA auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden müssen.
  • Verpflichtende Konsultation der FMA vor der Schlussbesprechung in bestimmten Fällen.
  • Unterscheidung zwischen Vollprüfung und eingeschränkter Prüfung.
  • Ausweitung der Systemprüfung (Firm Review)

Die Änderungen kommen mit 26. März 2020 zur Anwendung und sind auf die Prüfrunde 2019 im Jahr 2020 anzuwenden.

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