Statement der EBA

Anknüpfend an ihre Erklärungen vom 12., 25. und 31. März sowie vom 2. April veröffentlicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) - in Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbehörden - weitere Informationen darüber, wie zusätzliche Flexibilität im Aufsichtskonzept in Bezug auf Marktrisiken, den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP), die Sanierungsplanung, die digitale operative Resilienz sowie IKT-Risiken und Verbriefung geschaffen werden kann. Gleichzeitig weist die EBA darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden und Finanzinstitute den Hauptrisiken in diesen Bereichen besondere Aufmerksamkeit schenken sollen.

Die FMA unterstütz diese Erklärungen der EBA und verweist auf ihre bisherige Kommunikation vom 2. April. Die Präzisierung der EBA-Erklärung hinsichtlich Sanierungsplanung ist zur Zeit in Bearbeitung. Details dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

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