Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Altrafin Asset Management AG, Industriering 14, Ruggell, hat per 15. Juni 2020 schriftlich auf die am 10. Juni 2013 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 15. Juni 2020 erloschen.

Die Altrafin Asset Management AG, Ruggell, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

zurück zur Übersicht