Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Classic Fund Management AG, Austrasse 15, Triesen, hat per 30. Juni 2020 schriftlich auf die am 31. August 2012 erteilte Zulassung nach UCITSG durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Zulassung nach UCITSG als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 27 Abs. 1 Bst. a UCITSG i.V.m. Art. 60 der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV) per 30. Juni 2020 erloschen.

Die Classic Fund Management AG ist demnach nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach dem UCITSG auszuüben oder zu vermitteln.

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