COVID-19: Statement der EIOPA

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 27. Juli 2020 ein Statement veröffentlicht, das auf die gewährte Flexibilität hinsichtlich der Termine für die Berichterstattung (siehe Statement vom 20. März 2020) Bezug nimmt.

Nach Auffassung der EIOPA sind Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften trotz der gegenwärtigen Covid-19 Situation wieder in der Lage, die Fristen für das Berichtswesen gemäss Solvency-II einzuhalten. Ab dem Meldestichtag 30. Juni 2020 gelten daher wieder die ursprünglichen Fristen.

EIOPA Statement on Solvency II supervisory reporting in the context of COVID-19

Die EIOPA betont, dass es für die nationalen Aufsichtsbehörden und EIOPA von höchster Wichtigkeit ist, wieder zeitnah die vierteljährlichen Informationen zu erhalten, die für eine konvergente europäische Beaufsichtigung notwendig sind.

Es wird daher von den Unternehmen erwartet, dass sie auch im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2020 über das quartalsweise einzureichende Template S.23.01 stichtagsbezogene Berechnungen oder zumindest Schätzungen zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement - SCR) einreichen.

Die nationalen Aufsichtsbehörden werden aufgefordert, die Meldungen binnen 2-Wochen-Frist an die EIOPA weiterzuleiten, um ein konsistentes Monitoring der Lage zu ermöglichen.

Die FMA wird die Vorgaben der EIOPA umsetzen und fordert die betroffenen Unternehmen auf, die Anforderungen entsprechend einzuhalten.

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