Aktualisierung der «Liste A»

Die FMA hat die «Liste A» (Liste der Länder mit erhöhten geografischen Risiken) aktualisiert.

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten haben die Sorgfaltspflichtigen auch geografische Faktoren, die aus Sicht der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein potenziell höheres Risiko indizieren, zu berücksichtigen. Diese geografischen Faktoren sind in Anhang 2 Abschnitt A Bst. c des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) angeführt und werden in der FMA-Richtlinie 2013/1 unter Punkt 4.4 und Punkt 5.8.5 näher erläutert. In der FMA-Richtlinie 2013/1 verweist die FMA insbesondere auf die folgenden Publikationen:

  • Transparency International Corruption Perceptions Index
  • Liste von Staaten, die gemäss ISG von Sanktionen betroffen sind (UN- sowie EU-Sanktionen)
  • Staaten mit strategischen Mängeln gemäss Anhang 4 zur Sorgfaltspflichtverordnung (SPV)
  • Global Terrorism Index 2019 (GTI)

In der von der FMA seit November 2017 erstellten «Liste A» werden jene Jurisdiktionen angeführt, die gemäss den obenstehenden Publikationen erhöhte geografische Risiken aufweisen. Aufgrund der jüngsten Änderung des Anhang 4 SPV (Staaten mit strategischen Mängeln) und der Änderungen des Transparency International Corruption Perceptions Index wurde der Inhalt der Liste A aktualisiert.  

zurück zur Übersicht