AIFMD-Reporting: Fehlermeldungen

Die FMA veröffentlicht die Wegleitung 2020/8 zur Erläuterung der Fehlermeldungen bei der Validierung des AIFMD-Reporting.

Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) sind verpflichtet, regelmässig Bericht für den AIFM selbst sowie für jeden vom AIFM verwalteten AIF zu erstatten. Die Einreichung der Meldungen hat ausschliesslich über das Hochladen der XML-Datei nach den XML-Strukturvorgaben von ESMA zu erfolgen. Werden hierbei nicht regelkonforme Angaben in der entsprechenden AIF- und AIFM-Meldungen eingegeben, erzeugt die Validierung der FMA sowie ESMA eine automatische Fehlermeldung. Zur detaillierteren Erläuterung dieser Fehlermeldungen im Rahmen der AIF/AIFM-Meldungen gemäss Art. 107 AIFMG sowie als Ergänzung zur Wegleitung zu Berichtspflichten für AIF und AIFM veröffentlicht die FMA eine Liste mit den entsprechenden Fehlercodes und deren Hintergrund für die AIFM-Meldung und die AIF-Meldung.

FMA-Wegleitung 2020/8

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