Ablauf der Brexit-Übergangsphase per 31. Dezember 2020

Aufgrund des bevorstehenden Ablaufs der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020, haben die britischen Finanzaufsichtsbehörden Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulation Authority (PRA) das UK Temporary Permissions Regime (TPR) erneut geöffnet.

Das TPR ermöglicht EWR-Finanzintermediären die Fortsetzung ihrer Tätigkeiten in UK nach Ablauf der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020. Betroffene Finanzintermediäre haben sich selbstständig auf der Webseiten der FCA bzw. PRA für das TPR zu registrieren.

EWR-Finanzintermediäre, die nicht am TPR teilnehmen und gleichzeitig ihr bestehendes Geschäft in UK geordnet abwickeln wollen, werden automatisch in das UK Financial Services Contracts Regime (FSCR) überführt. Mehr Informationen dazu finden sich ebenso auf der FCA-Webseite.

Informationen finden sich auch auf der Brexit-Webseite der FMA.

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