Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die International Capital Management AG i.K., Industriering 14, Ruggell, hat per 28. Oktober 2020 schriftlich auf die am 21. Februar 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 28. Oktober 2020 erloschen.

Die International Capital Management AG i.K., Ruggell, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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