FMA-Wegleitung 2020/9 veröffentlicht

Die FMA veröffentlicht eine Wegleitung für Banken und Wertpapierfirmen aus dem Vereinigten Königreich zu Art. 35c BankV, welcher per 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.

FMA-Wegleitung 2020/9 – Tätigkeiten von Banken und Wertpapierfirmen aus dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland im Inland

 

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