FMA-Wegleitung 2020/9 veröffentlicht
Die FMA veröffentlicht eine Wegleitung für Banken und Wertpapierfirmen aus dem Vereinigten Königreich zu Art. 35c BankV, welcher per 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.
Die FMA veröffentlicht eine Wegleitung für Banken und Wertpapierfirmen aus dem Vereinigten Königreich zu Art. 35c BankV, welcher per 1. Dezember 2020 in Kraft treten wird.