Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Aran Asset Management AG, Landstrasse 121, Triesen, hat per 20. November 2020 schriftlich auf die am 21. September 2017 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 20. November 2020 erloschen.

Die Aran Asset Management AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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